Was ist Arbeitslosengeld I?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Geld-Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Du bekommst dieses Geld, wenn Du arbeitslos wirst. Es ersetzt einen Teil Deines alten Netto-Lohns. Das geht aber nur, wenn Du vorher lange genug in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt hast. Man nennt das die Anwartschaftszeit.
Mehr Details findest Du direkt auf der offiziellen Informationsplattform: sozialplattform.de/arbeitslosengeld.
Wer bekommt ALG I?
Du hast Anspruch auf ALG I, wenn diese Voraussetzungen zutreffen:
✅ Anspruchsvoraussetzungen für ALG I
- Du bist arbeitslos
- Du hast Dich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet
- Du könntest mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten
- Du hast in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet (Anwartschaftszeit)
- Du arbeitest mit der Agentur für Arbeit zusammen und suchst aktiv einen neuen Job
🔗 Offizielle Informationen der Agentur für Arbeit
Weitere Details zu Anspruch, Höhe und Dauer findest Du direkt unter: arbeitsagentur.de – Anspruch, Höhe, Dauer.
Wie viel Geld bekommst Du?
Normalerweise bekommst Du 60 Prozent Deines früheren Netto-Lohns. Hast Du ein Kind, für das Du Kindergeld bekommst, sind es 67 Prozent.
Für die Berechnung wird Dein Brutto-Lohn genommen. Davon werden Steuern und ein fester Betrag für Sozialversicherung abgezogen (20 Prozent). Während Du ALG I bekommst, zahlt die Agentur für Arbeit auch Deine Beiträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
„Die Agentur für Arbeit übernimmt während des ALG-I-Bezugs Deine Sozialversicherungsbeiträge. Damit bleibst Du kranken-, pflege- und rentenversichert – ohne eigene Kosten."
— sozialplattform.deWie lange bekommst Du ALG I?
Die Dauer hängt von Deinem Alter und davon ab, wie lange Du vorher gearbeitet hast. Sie liegt zwischen 3 und 24 Monaten. Jüngere Menschen bekommen oft 12 Monate lang Geld.
| Vorversicherungszeit | Alter | Bezugsdauer ALG I |
|---|---|---|
| 12 Monate | unter 50 | 6 Monate |
| 16 Monate | unter 50 | 8 Monate |
| 20 Monate | unter 50 | 10 Monate |
| 24 Monate | unter 50 | 12 Monate |
| 30 Monate | ab 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | ab 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | ab 58 | 24 Monate |
Danach kannst Du, wenn Du es noch brauchst, Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) beantragen. Das ist eine andere Art von Hilfe. Mehr Infos: familienportal.berlin.de – Arbeitslosengeld.
ALG II (Bürgergeld)
Aktuelle Informationen rund um die Grundsicherung für Arbeitsuchende findest Du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
📚 BMAS – Grundsicherung für Arbeitsuchende
Alle Leistungen und Bedarfe in der Grundsicherung im Detail: bmas.de – Leistungen und Bedarfe.
So beantragst Du ALG I – Schritt für Schritt
Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist in vier klare Schritte unterteilt. Halte Dich an diese Reihenfolge, um Verzögerungen und Sperrzeiten zu vermeiden:
| Schritt | Was Du tun musst | Wann |
|---|---|---|
| 1. Arbeitsuchend melden | Melde Dich persönlich, telefonisch oder online bei der Agentur für Arbeit. Mehr dazu: wbstraining.de | Spätestens 3 Monate bevor Dein Job endet. Bei kurzfristiger Kündigung: sofort. Details: betanet.de |
| 2. Arbeitslos melden | Melde Dich noch einmal, sobald Du wirklich arbeitslos bist – persönlich oder online. Mehr: sozialplattform.de | Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Mehr: arbeitsagentur.de |
| 3. Antrag stellen | Fülle das Antrags-Formular online aus oder hol es Dir vor Ort. Mehr: test.de | Rückwirkend bis zu 4 Jahre möglich. Am besten schon 2 Wochen vorher stellen. Mehr: arbeitsagentur.de |
| 4. Unterlagen abgeben | Du brauchst: Ausweis, Arbeitsbescheinigung, Steuer-ID, Renten-Nummer, Bankdaten, Krankenkassen-Info. Mehr: comcave.de | Zusammen mit dem Antrag |
📞 Kontaktmöglichkeiten zur Agentur für Arbeit
Du kannst Dich melden über:
- das Online-Portal der Bundesagentur
- die kostenlose Telefon-Nummer 0800 4 555500
- persönlich vor Ort in Deiner Agentur
Mehr dazu: test.de.
Deine Pflichten
Wenn Du ALG I bekommst, musst Du auch etwas tun. Das nennt man Mitwirkungspflichten. Machst Du das nicht, kann die Agentur für Arbeit Dein Geld kürzen oder eine Sperrzeit verhängen. Mehr dazu: test.de.
⚠️ Diese Pflichten hast Du
- Du musst Dich aktiv um einen neuen Job bemühen und das der Agentur zeigen. Mehr: sozialplattform.de
- Du musst zu allen Terminen der Agentur für Arbeit gehen (z. B. Beratungs-Gespräche)
- Du musst mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten können. Mehr: arbeitsagentur.de
- Du musst der Agentur sofort sagen, wenn sich etwas ändert (Umzug, Krankheit, neuer Nebenjob)
- Du darfst ein passendes Job-Angebot nicht ohne guten Grund ablehnen. Mehr: test.de
⏰ Was passiert bei Verstößen?
Wenn Du gegen diese Regeln verstößt – zum Beispiel, wenn Du Dich zu spät meldest, einen Termin verpasst oder einen Job ohne Grund ablehnst – kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. In dieser Zeit bekommst Du kein Geld. Mehr dazu: test.de.
Die AfA als „Arbeitgeber" betrachten
Man kann den ALG-I-Bezug tatsächlich wie ein „Arbeitsverhältnis" mit der Agentur für Arbeit (AfA) verstehen: Die Leistung ist quasi Dein „Lohn" für die Erfüllung bestimmter Pflichten, und wie jeder Angestellte musst Du Termine einhalten, Leistung nachweisen und Abwesenheiten korrekt melden. sozialplattform.de
„Stell Dir vor, die Agentur für Arbeit zahlt Dir ALG I als Gegenleistung dafür, dass Du Dich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühst – ähnlich wie ein Arbeitgeber Lohn für geleistete Arbeit zahlt."
— test.deDiese „Arbeitsleistung" besteht aus Eigenbemühungen, Erreichbarkeit und der Teilnahme an vermittlungsunterstützenden Maßnahmen; wer diese Leistung nicht erbringt, riskiert Kürzungen oder Sperrzeiten – vergleichbar mit einer Lohnkürzung bei Pflichtverletzung im Job.
Pflichten wie im Angestelltenverhältnis
Genau wie ein Arbeitnehmer bestimmte Loyalitäts- und Mitwirkungspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber hat, gelten für ALG-I-Empfänger vergleichbare Regeln gegenüber der AfA:
Urlaub und Ortsabwesenheit wie beim Arbeitgeber beantragen
Wie ein Arbeitnehmer Urlaub beantragen muss, darfst Du auch während des ALG-I-Bezugs nicht einfach ohne Genehmigung verreisen. Ortsabwesenheit (auch als „Urlaub" bezeichnet) ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur für Arbeit möglich, und zwar für maximal 3 Wochen pro Kalenderjahr.
Der Antrag auf Ortsabwesenheit sollte – ähnlich wie ein Urlaubsantrag beim Chef – frühzeitig vor der geplanten Reise gestellt werden, damit die AfA die Genehmigung erteilen kann. Ohne diese Zustimmung drohen bei unentschuldigter Abwesenheit Leistungskürzungen, vergleichbar mit unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz. sozialplattform.de
⚠️ Wichtig während der genehmigten Abwesenheit
Während der genehmigten Abwesenheit bleibst Du zwar leistungsberechtigt, musst aber wie bei einer Vertretungsregelung im Job sicherstellen, dass Du bei wichtigen Terminen oder Vermittlungsangeboten kurzfristig wieder verfügbar bist bzw. die AfA über Deine Erreichbarkeit informierst. Wer sich unangemeldet oder länger als erlaubt vom Wohnort entfernt, verletzt seine Mitwirkungspflicht – die Folge kann eine Sperrzeit oder sogar eine vorübergehende Einstellung der Zahlungen sein. arbeitsagentur.de
Fazit: ALG I – Deine Rechte, Deine Pflichten
Arbeitslosengeld I ist ein wichtiges soziales Sicherheitsnetz, das Dir während der Jobsuche finanzielle Stabilität gibt. Gleichzeitig ist es aber auch mit klaren Pflichten verbunden. Wer diese versteht und einhält, kann sich voll auf die Suche nach dem passenden neuen Job konzentrieren – ohne Angst vor Sanktionen oder Sperrzeiten.
Wenn Du Unterstützung bei Deinem ALG-I-Antrag, bei Gesprächen mit der Agentur für Arbeit oder beim Verfassen Deiner Bewerbung brauchst, stehen wir Dir gerne zur Seite. Unsere kostenlosen – auf dem Pay-what-you-want-Prinzip aufgebauten – Erstberatungen haben bereits vielen Arbeitssuchenden geholfen, ihren neuen Job zu finden.